Meldeformular

jagdliche Prüfungen


AP-A, AP-B, EAP, VGP

Ap-A, AP-B 04.10.2025 - Marchfeld NÖ

EAP 05.10.2025 - marchfeld NÖ

VGP 18.-19.10.2025 - Steiermark

nach Prüfungsordnung 2025 des ÖJSpK

VGP: Schweißfährte mit Rehschweiß

Meldeschluss: 7.9.2025


Wichtige Information für die Herbstprüfungen

Aus gegebenen Anlass möchten wir euch mitteilen, dass die PO im Einklang mit dem Vorstand der Wachtelhunde für alle Stöberhunde im Herbst aufgrund der Myxomatose der Hasen wie folgt geändert wurde:

1.  Hunde müssen bei den Herbstprüfungen im Impfpass einen vom Tierarzt eingetragenen Zeckenschutz vorweisen (entweder Spot On oder eingenommene Mittel).

2. Zusätzlich für Gespanne aus betroffenen Myxomatose Gebieten (derzeit Hollabrunn, Korneuburg, Tulln und im Raum Wien) gilt eine Reinigung des Hundes mit speziellem Shampoos an dem Tag vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung selbst. Es muss mittels Bild belegt und durch eine Unterschrift des Hundeführers bestätigt werden, Ausdruck ist zur Prüfung mitzubringen.

 3. Bei der Haarwildschleppe für die EAP und VGP wird  Hase und Kaninchen im Herbst nicht zugelassen.
Stattdessen muss ein anderes Haarwild (nicht Schalenwild) zum Beispiel Fuchs, Nutria, Jungdachs, Mader, etc. verwendet werden.

4. Ausländische Hundeführer sind nachwievor zugelassen.

 Dies gilt ausnahmslos für ALLE Hundeführer!!!


*Nach Bedarf werden wir uns bemühen einen zusätzlichen Termin für die VGP zu organisieren

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Trächtige Hündinnen ab dem 19.Tag nach dem Deckakt und säugende Hündinnen bis zur vollendeten 12. Woche nach der Geburt der Welpen dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für den Fall, dass eine Hündin beim Deckakt leer geblieben ist, endet die Ausschlussfrist mit dem Tag des medizinisch gesicherten Feststehens dieses Umstandes.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass zur Teilnahme an Prüfungen des ÖJSpK die ÖJGV Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein müssen und die ÖHZB-Nr. bei der Nennung angegeben werden muss.

Nach Meldeschluss werden Kostenrechnungen mit Referenznummer per mail verschickt.

Der Hundeführer verpflichtet sich ausdrücklich, die jeweils gültige Prüfungsordnung des ÖJSpK anzuerkennen und bestätigt bei Nennung zur VGP, dass der Hund die letzten drei Monate vor der Prüfung von ihm abgeführt worden ist.

Bitte alle Dokument in lesbarem PDF-Format per Email an jagdreferent@jagdspaniel.at schicken.

Anmeldungen ohne Beilagen können nicht verarbeitet werden.

 

An Beilagen sind zu schicken:

Kopie der Ahnentafel

Kopie Formwertnachweis

Kopie der Jagdkarte des Hundeführers mit Zahlschein

Kopie früherer Prüfungszeugnisse

 

Bankverbindung

lautet auf: Österreichischer Jagdspanielklub

RAIFFEISENBANK SALZKAMMERGUT

IBAN - AT93 3451 0000 0818 7493

BIC - RZOOAT2L510


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