Dummy Prüfungsordnung


I. Einleitung

  1. Die Dummyprüfung (in der Folge: DP) und der Working Test (in der Folge: WT) sollen sportlich und jagdlich interessierten Spanielbesitzern einen Anreiz bieten, ihre Hunde art- und rassegerecht auszubilden, sowie eine Gelegenheit, sich mit anderen im Wettbewerb zu messen
  2. Anhand simulierter jagdlicher Situationen sollen Freude am Suchen und Apportieren, Nasenleistung, Gehorsam und Lenkbarkeit, weiches Maul, Schussfestigkeit, Wasserfreude sowie die allgemeine Wesensfestigkeit der Hunde beurteilt werden.
  3. Es handelt sich bei DP und WT um Arbeitsprüfungen des Österreichischen Jagdspanielklubs (in der Folge: ÖJSpK) und des Jagdspaniel-Klubs e. V. (in der Folge: DJSpK). Sie sind keine jagdlichen Prüfungen. Ihr Bestehen berechtigt nicht zur Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei nationalen und internationalen Ausstellungen. Im Folgenden sind unter „Prüfung“ und „Prüfungen“ sowohl DP als auch WT zu verstehen.
  4. DP werden mit vorgegebenen Aufgaben, WT mit von den Richtern weitgehend frei zu gestaltenden Aufgaben angeboten. Der Schwierigkeitsgrad der WT-Aufgaben orientiert sich an jenem der DP-Klassen: WT-Klasse 1 an DP-Klasse 1, WT-Klasse 2 an DP-Klasse 2 und WT–Klasse 3 an der DP Klasse 3.

II. Allgemeine Bestimmungen

  1. Alle Hundeführer, die an einer vom ÖJSpK durchgeführten DP oder einem WT teilnehmen wollen, müssen von der vorliegenden Prüfungsordnung Kenntnis haben und diese anerkennen.
  2. Teilnahmeberechtigt sind Hunde aller Spanielrassen der FCI Gruppe 8, die in ein von der FCI anerkanntes Stammbuch eingetragen sind. Hunde, deren Besitzer ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich haben, müssen in das Zuchtbuch des ÖJSpK oder des DJSpK eingetragen sein. Der Veranstalter kann darüber hinaus Startplätze auch an Jagdspaniels ohne Eintragung in ein von der FCI anerkanntes Stammbuch oder in die Zuchtbücher des ÖjSpK bzw. des DJSpK vergeben sowie an Hunde anderer Jagdhunderassen und Jagdhundemischlinge, soweit dies für eine kostendeckende Durchführung der Prüfung notwendig ist. Das Mindestalter am Prüfungstag beträgt 12 Monate (Open: 15 Monate). Nur Hunde mit zweifelsfreier Identität werden zur Prüfung zugelassen. Eine Identitätskontrolle (Auslesen des Mikrochips) liegt im Ermessen des Prüfungsleiters. Es muss eine Hundehaftpflichtversicherung bestehen.
  3. Die Teilnehmerzahl kann vom Veranstalter in der Ausschreibung begrenzt werden, ebenso kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden.
  4. DP und WT können während der gesamten Jahreszeit abgehalten werden. Die Prüfungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass Regelungen in Bezug auf Brut- und Setzzeiten eingehalten werden.
  5. Die Annahme der teilnehmenden Hunde erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Onlinemeldungen. Hunde im Sinne des ersten und des zweiten Satzes von Punkt II.2 haben Vorrang vor Hunden im Sinne des dritten Satzes von II.2. Letztere können deshalb zunächst nur unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass es genügend Startplätze für sie gibt. Ihre endgültige Annahme oder Nichtannahme erfolgt spätestens 14 Tage vor der Prüfung.
  6. Nach endgültiger Annahme der Anmeldung durch eine Mitteilung des Veranstalters wird das Nenngeld bei Nichtantreten eines Hundes nicht zurückerstattet (Nenngeld ist Reugeld), es sei denn:
    (a) die Prüfung muss aufgrund Unwetters oder sonstiger unvorhergesehener Umstände abgesagt werden;
    (b) die gemeldete Hündin ist unmittelbar vor der Prüfung hitzig geworden;
    (b) der gemeldete Hund kann aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten.
    In den Fällen (b) und (c) ist innerhalb einer angemessenen Frist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen. Andernfalls verfällt das Nenngeld.
  7. Der Veranstalter kann die Zahl der Hunde, die ein Hundeführer auf der Prüfung führen darf, beschränken.
  8. An einer Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes Hunde ausgeschlossen werden:
    (a) über die bei der Nennung falsche Angaben gemacht wurden (außer bei geringfügigem Irrtum)
    (b) die nicht über einen Chip identifizierbar sind
    (c) für die keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann
    (d) läufige Hündinnen, deren Führer dem Prüfungsleiter wissentlich die Hitze verschweigen
    (e) die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei herumlaufen
    (f) die zu Prüfungsbeginn oder nach Aufruf zu einer Übung unentschuldigt nicht anwesend sind
    (g) die selbst oder deren Führer den Prüfungsablauf erheblich stören (insbesondere durch anhaltendes lautes Bellen, Jaulen oder Schreien).
    An einer Prüfung müssen unter Verlust des Nenngeldes Hunde ausgeschlossen werden:
    (h) trächtige Hündinnen ab dem 19.Tag nach dem Deckakt und säugende Hündinnen bis zur vollendeten 12. Woche nach der Geburt der Welpen. Für den Fall, dass eine Hündin beim Deckakt leer geblieben ist, endet die Ausschlussfrist mit dem Tag des medizinisch gesicherten Feststehens dieses Umstandes.
    (i) die im Bereich des Prüfungsgeländes körperlich gezüchtigt werden oder Halsungen tragen, die dem Tierschutzgesetz zuwiderlaufen
    (j) die ein nicht tolerierbares aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden oder Menschen zeigen.
  9. Am Prüfungstag in Hitze befindliche Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu melden. Von deren Hundeführern wird eine besondere Rücksichtnahme gegenüber anderen Prüfungsteilnehmern erwartet. Für sie kann der Prüfungsleiterspezielle Anordnungen erlassen, insbesondere, dass sie jeweils am Ende der Gruppestarten bzw. eine Hündinnengruppe bilden und sich ansonsten im Prüfungsgelände abseits halten.
  10. Teilnehmer und Zuschauer haben den Anordnungen des Prüfungsleiters, der Richter und der Helfer umgehend Folge zu leisten. Sie dürfen Führer und Hunde nicht bei der Arbeit stören und dürfen die Richter nicht bei der ordnungsgemäßen Durchprüfung der Hunde behindern. Zuwiderhandelnde können vom Prüfungsgelände verwiesen werden.
  11. Von Teilnehmern und Zuschauern wird eine möglichst geringe Störung des Prüfungsreviers erwartet. Insbesondere haben Teilnehmer und Zuschauer sich während der gesamten Prüfung ruhig zu verhalten und jede Verunreinigung des Geländes zu vermeiden.
  12. Richterentscheidungen sind unanfechtbar.
  13. Öffentliche Kritik am Richter stellt einen Ausschlussgrund dar.
  14. Für Schäden, die ein Hund während der Prüfungsveranstaltung verursacht, haftet ausschließlich der Besitzer des betreffenden Hundes gemeinsam mit dem Führer. Jeder an der Prüfung teilnehmende Hund hat haftpflichtversichert zu sein. Vom Veranstalter wird keinerlei Haftung für Unfälle beziehungsweise Verletzungen des Hundes oder Hundeführers übernommen. Der Veranstalter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass sich im Prüfungsgelände keine offensichtlichen und ungewöhnlichen Gefahrenquellen befinden.
  15. Der Veranstalter kann verlangen, dass am Prüfungstag, soweit vorhanden, auch Leistungshefte vorgelegt werden.
  16. DP und WT werden in drei Leistungsklassen durchgeführt:
    Klasse 1: Beginner
    Klasse 2: Novice
    Klasse 3: Open
  17. Die Prüfungen dürfen abgenommen werden von Dummyrichtern des ÖJSpK und des DJSpK. Verbandsrichter des ÖJGV dürfen ebenfalls Prüfungen nach dieser Ordnung abnehmen. Für sie gelten die Bestimmungen der Ordnung der Dummyrichter analog. Dummyrichter anderer Vereine und ausländische Richter können als Richter für Prüfungen nach dieser Ordnung ebenfalls zugelassen werden.

III. Durchführungsbestimmungen

  1.  Für alle Arbeiten werden grüne Standard-Canvas-Dummys ohne zusätzliche Bezüge, Felle oder Federn verwendet. Es sind zwei Dummygrößen zulässig: 500 g und 250 g. Jeder Hundeführer kann zwischen den beiden Dummygrößen wählen. Zum Ziehen der Schleppe werden ein 1 kg schweres Dummy und das abzulegende Dummy verwendet, für jegliche Buschierarbeit werden 250g Dummys verwendet.
  2. Jeder Prüfungsteilnehmer hat mindestens drei Dummys zur Prüfung mitzubringen. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass sein Hund mit diesen Dummys geprüft wird.
  3. Immer wenn ein Dummy sichtig für den Hund geworfen wird, ist ein Geräusch abzugeben. Der Wurf des Dummys soll nach Ertönen des Geräusches erfolgen. Als Geräusch sind Entenlocker und Schuss zugelassen. Die Prüfung wird entweder mit Entenlocker oder mit Schuss durchgeführt. In der Ausschreibung der Prüfung muss vom Veranstalter eindeutig festgehalten werden, ob mit Entenlocker oder Schuss geprüft werden wird. Eine spätere Änderung der Prüfungsart ist nach Beginn der Meldefrist nicht zulässig. Alle Hunde werden mit dem gleichen Geräusch geprüft. Alle Schüsse während der Prüfung sind mit 6 mm Schreckschussmunition abzugeben. Eine spätere Änderung der Prüfungsart ist nach der Ausschreibung nur in Absprache mit dem Prüfungsleiter zulässig.
  4. Jede Aufgabe beginnt mit der Aufforderung des Richters, den Hund abzuleinen, und ist beendet mit der Aufforderung, den Hund anzuleinen.
  5. In der Ausschreibung der Prüfung ist vom Veranstalter anzugeben, ob Wasserarbeit (1d, 2e, 3e) geprüft wird oder nicht. Wenn Wasserarbeit als Prüfungsfach festgelegt ist, werden die Hunde aller Leistungsklassen in diesem Fach geprüft. Andernfalls wird ein anderes Optionsfach (1e, 2f, 3f oder 3g) geprüft. Welche Optionsaufgaben geprüft werde n, ist in der Ausschreibung für alle Klassen festzulegen. Alle Hunde einer Leistungsklasse bekommen die gleiche Aufgabe.

IV. Klassenvoraussetzungen

  • Voraussetzungen für die Beginner– und Novice Klasse
    Für den Start in der Beginner oder Novice der DP oder bei WT sind keine Qualifikationen notwendig. Hat ein Hund eine DP oder WT in der Novice bestanden, darf er nicht mehr in der Beginner starten.
  • Voraussetzungen für die Open Klasse
    Für den Start in der DP Open oder bei WT in dieser Klasse, ist eine bestandene DP Novice oder ein bestandener WT Novice notwendig. Hat ein Hund eine DP oder einen WT Open bestanden, darf er nicht mehr in der Novice starten.
  • Veteranen
    Hat ein Hund das 8. Lebensjahr vollendet, ist es dem Hundeführer freigestellt, diesen in der Beginner Klasse zu melden. Ein erneuter Wechsel der Klasse ist nicht zulässig. Der Veranstalter kann eine getrennte „Veteranenwertung“ vornehmen.


V. Prüfungsfächer

Prüfungsfächer der Klasse 1 - Beginner

  • 1a) Markierung:
    Der Hundeführer geht mit seinem Hund bei Fuß vom Startpunkt einige Meter und bleibt dann stehen, der Hund soll sich setzen. Der Hund sitzt frei oder kann mittels einer locker durchhängenden Leine gesichert werden. Letztere Option führt zu einem Punkteabzug. Die Entfernung des Werfers zum Hundeführer mit Hund beträgt ca. 30 m, die Fläche hat geringen Bewuchs. Dann wird ein Dummy mit Geräusch geworfen. Der Hund soll währenddessen ruhig sitzen bleiben. Nach Freigabe des Richters und dem Kommando des Hundeführers soll der Hund das Dummy zügig apportieren. Getestet werden die Standruhe und Markierfähigkeit des Hundes. Der Hund soll mindestens zwei Drittel der Entfernung gerade hinauslaufen, erst danach darf er in die Suche übergehen.

    1b) Freiverlorensuche:
    Fünf Dummys werden nicht sichtig in lichter Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat ungefähr eine Größe von 30 x 30 m. Es sollen nacheinander mindestens zwei Dummys gefunden und zügig sowie auf direktem Weg apportiert werden. Entscheidend für diesen Prüfungsteil sind die selbstständige Arbeit des Hundes und sein Eifer bei der Suche. Gefundene Dummys sollen nicht gegen andere ausgelegte austauscht werden. Getestet wird, ob der Hund nach einem Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht und ob er selbständig und ausdauernd arbeitet.

    1c) Buschieren/kleine gelenkte Suche:
    Auf einer kleinen Fläche mit dichter Deckung werden drei Dummys ausgelegt. Auf Anweisung des Richters soll der Hund in die Deckung geschickt werden und mindestens zwei Dummys daraus apportieren. Der Hund darf vom Hundeführer mit Körpersprache, Stimme oder Pfeife unterstützt werden. Auch darf der Hundeführer sich mit dem Hund zusammen in Richtung des Suchgebiets bewegen.

    1d) Optionsfach Wasserarbeit: 
    Der Hundeführer steht an der Wasserkante, der Hund sitzt frei bei Fuß oder kann mittels einer locker durchhängenden Leine gesichert werden. Letztere Option führt zu einem Punkteabzug. Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches ins Wasser geworfen. Der Hund hat nach Freigabe durch den Richter auf Kommando das Dummy zu suchen und zu apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund direkt geschickt werden. Getestet werden die Standruhe sowie der Gehorsam des Hundes am Wasser und ob er das Element Wasser bereitwillig annimmt.

    1e) Optionsfach Einweisen: 
    Hund und Hundeführer gehen gemeinsam zu einer vorher vom Richter bezeichneten Stelle. Der Hundeführer legt auf Richter-anweisung ein Dummy sichtig für den Hund aus. Anschließend entfernen sich Hund und Hundeführer gemeinsam ca. 25 m. Auf Anweisung des Richters darf der Hund geschickt werden. Er soll das Kommando seines Hundeführers prompt annehmen, auf direktem Weg zum ausgelegten Dummy laufen und es zurückbringen.

Prüfungsfächer der DP-Klasse 2 - Novice

  • 2a) Doppelmarkierung:
    Im Winkel von ca. 90 Grad zum Startpunkt des Hundes werden zwei Dummys nach Abgabe eines Geräusches auf eine Fläche mit geringem Bewuchs geworfen. Der Hund sitzt frei und soll ruhig sitzen bleiben. Nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando des Hundeführers soll der Hund die Dummys zügig apportieren. Die Reihenfolge ist beliebig, muss aber vom Hundeführer vor dem Schicken des Hundes angesagt werden. Die Entfernung des Werfers zum Hundeführer mit Hund beträgt ungefähr 50 m. Getestet werden Standruhe sowie Markier- und Merkfähigkeit des Hundes. Der Hund soll mindestens zwei Drittel der Entfernung gerade hinauslaufen, erst danach darf er in die Suche übergehen.

    2b) Freiverlorensuche:
    Vier Dummys werden nicht sichtig in lichter Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat eine Ausdehnung von ungefähr 50 x 50 m. Es sollen nacheinander mindestens zwei Dummys gefunden und danach zügig auf direktem Weg apportiert werden. Gefundene Dummys sollen nicht gegen andere ausgelegte austauscht werden. Getestet wird, ob der Hund nach einem Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht und ob er selbständig und ausdauernd arbeitet.

    2c) Einweisen:
    Der Hund wird mit führender Geländehilfe (Weg , Hecke, Waldrand etc.) ca. 30 m auf ein zuvor ausgelegtes Dummy eingewiesen. Das Dummy soll als Blind gearbeitet werden, eine Hilfe durch Geräusch gibt es nicht. Getestet wird, ob und wie der Hund die Richtungsanweisungen seines Hundeführers annimmt.

    2d) Buschieren:
    Der Hundeführer fordert den Hund zum Buschieren auf. Die Lenkung des Hundes kann verbal, körpersprachlich oder mit Pfiff erfolgen. Der Hund soll die gefundenen Dummys zügig apportieren. Während der Suche wird der Hund auf Richteranweisung mit einem Stopp-Pfiff abgesetzt, anschließend wird nach Abgabe eines Geräusches ein Dummy geworfen. Der Hund soll sitzen bleiben, während das geworfene Dummy vom Hundeführer geholt wird. Im Anschluss daran soll der Hund auf Anweisung die gelenkte Suche fortsetzen. Getestet werden die Lenkbarkeit sowie der Gehorsam des Hundes und ob er der Versuchung einzuspringen widerstehen kann.

    2e) Optionsfach Wasserarbeit:
    Hund und Hundeführer stehen an der Wasserkante. Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches ins Wasser geworfen. Der Hundeführer dreht anschließend mit dem freifolgenden Hund um und entfernt sich vom Wasser. Auf Richteranweisung hält der Hundeführer an und dreht sich in Richtung der Fallstelle des Dummys. Der Hund soll nach Freigabe durch den Richter auf Kommando das Dummy apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Lassen es die Gegebenheiten vor Ort nicht zu, dass Hund und Hundeführer sich nachdem Wurf von Wasser entfernen, kann der Richter die Aufgabe entsprechend umgestalten. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund direkt geschickt werden. Getestet werden die Standruhe sowie der Gehorsam des Hundes am Wasser und ob er das Element Wasser bereitwillig annimmt.

    oder
    2f) Optionsfach Suche im Team:
    Es wird ein Team aus zwei Hundeführern und Hunden gebildet. Auf Richteranweisung begeben sie sich zusammen auf einen Walk Up durch ein beliebiges, vom Richter ausgewähltes Gelände. Auf Anweisung des Richters halten die Teams an, und die Hunde werden abwechselnd zu einer Suche im Nahbereich (maximale Entfernung des Apports 20 m) geschickt. Der nicht arbeitende Hund soll währenddessen ruhig neben seinem Hundeführer warten. Zwischen den einzelnen Suchvorgängen kann der Richter die Teams zu einem weiteren Walk Up auffordern. Insgesamt soll jeder der Hunde zwei Dummys apportieren.

Prüfungsfächer DP-Klasse 3 - Open

  • 3a) Doppelmarkierung:
    Der Hund sitzt frei bei Fuß am Startpunkt bei seinem Hundeführer. Ein Dummy wird nach Abgabe eines Geräusches geworfen, der Hund soll sitzen bleiben. Auf Richteranweisung geht der Hundeführer mit dem Hund frei bei Fuß eine gewisse Strecke (in Richtung Dummy, weg vom Dummy oder in eine andere Richtung). Danach soll der Hund sich setzen, und es wird ein zweites Dummy mit Geräusch geworfen. Der Richter entscheidet, in welcher Reihenfolge die Dummys apportiert werden sollen. Nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando des Hundeführers soll der Hund das jeweils angesagte Dummy zügig apportieren. Getestet werden Gehorsam, Stand ruhe sowie Merk- und Markierfähigkeit des Hund es. Der Hund soll mindestens zwei Drittel der Entfernung gerade hinauslaufen, erst danach darf er in die Suche übergehen.

    3b) Freiverlorensuche:
    Drei Dummys werden nicht sichtig in beliebiger Deckung flächig ausgelegt. Das Gelände ist durch den Richter frei wählbar. Die Fläche hat eine Ausdehnung von ca. 50 x 50 m. Es sollen alle drei Dummys gefunden und nach dem Finden zügig auf direktem Weg apportiert werden. Gefundene Dummys sollen nicht gegen andere ausgelegte austauscht werden. Getestet wird, ob der Hund nach einem Fund nochmals motiviert ins Suchengebiet geht und ob er selbständig und ausdauernd arbeitet.

    3c) Einweisen:
    Der Hund wird ca. 40 m auf ein zuvor ausgelegtes Dummy über einen Geländeübergang hinweg eingewiesen. Das Dummy soll als Blind gearbeitet werden, eine Hilfe durch Geräusch gibt es nicht. Getestet wird, ob der Hund sich einweisen lässt und ob er zuverlässig auf die Pfiffe reagiert.

    3d) Buschieren im Team:
    Es wird eine Linie gebildet aus zwei Hundeführe rn und einem Richter. Falls kein zweiter Hund gemeldet ist, wird ein Ersatzhund aus einer der anderen Klassen an der Leine mitgeführt. Ein Hundeführer schickt seinen Hund (Hund 1) in ei ne gelenkte Suche. Die Lenkung des Hundes kann verbal, körpersprachlich oder mit Pfiff erfolgen . Der Hund soll die gefundenen Dummys zügig apportieren. Der zweite Hund (Hund 2) geht frei bei Fuß mit seinem Hundeführer in der Linie. Ein Dummy wird mit Geräusch geworfen, während Hund 1 in der gelenkten Suche ist; beide Hunde sollen selbstständig oder auf Kommando stoppen und verharren. Das geworfene Dummy wird nach Freigabe durch den Richter und auf Kommando von Hund 2 apportiert. Im Anschluss daran soll Hund 1 wieder in die gelenkte Suche geschickt werden. Hund 2 folgt weiter frei bei Fuß in der Linie. Auf Richteranweisung tauschen die Hundeführer mit ihren Hunden die Aufgaben. Hund 1 folgt nun frei bei Fuß seinem Hundeführer in der Linie und Hund 2 buschiert. Der Ablauf folgt wie bei Hund 1 beschrieben. Getestet werden die Führigkeit und der Gehorsam beider Hunde.

    3e) Optionsfach Wasserarbeit:
    Zwei Dummys werden nach Abgabe eines Geräusches geworfen, das erste an Land und das zweite rechtwinklig dazu ins Wasser. Der Hund soll nach Freigabe durch den Richter erst das Land-Dummy und im Anschluss daran das Wasser-Dummy zügig apportieren, ohne sich vor der Abgabe zu schütteln oder das Dummy abzulegen – eine Ablage zur Griffverbesserung ist hingegen erlaubt. Besteht die Gefahr, dass das Dummy im fließenden Gewässer abtreibt, darf der Hund zuerst zum Wasserapport geschickt werden. Getestet werden die Standruhe sowie der Gehorsam des Hundes am Wasser und ob er das Element Wasser bereitwillig annimmt.

    3f) Optionsfach Buschieren mit Memory:
    Der Hund begibt sich mit dem Hundeführer in eine gelenkte Suche. Die Lenkung des Hundes kann verbal, körpersprachlich oder mit Pfiff erfolgen. Nach kurzer Strecke wird von einem Helfer nach Abgabe eines Geräusches ein Dummy geworfen. Der Hund soll beim Geräusch stoppen und das Dummy gut sehen können. Die Entfernung zum Werfer beträgt ca. 30 m. Nachdem das Dummy gelandet ist, soll der Hund wieder in die gelenkte Suche geschickt werden. Auf Anweisung des Richters soll der Hund danach gestoppt werden und aus dieser Position zum Dummy geschickt werden (kein Senden aus der Grundstellung).

    3g) Optionsfach Schleppe:
    Der Ansatz der Schleppe wird markiert. Der Hund ist außer Sicht. Ein Dummy wird von einem Helfer ca. 150 m mit einem stumpfen Winkel über eine Fläche mit beliebigem Bewuchs geschleppt. Am Ende der Schleppe wird ein Dummy abgelegt. Der Schleppenzieher entfernt sich in gerader Linie und versteckt sich außer Sicht. Die Schleppe soll direkt im Anschluss vom Hund gearbeitet werden. Getestet werden Spurwille und Spurtreue des Hundes. Es darf kein zweites Dummy am Ende der Schleppe liegen.

Working Test:

Der Schwierigkeitsgrad der WT-Aufgaben orientiert sich an jenem der DP-Klassen: WT-Klasse 1 an DP-Klasse 1, WT-Klasse 2 an DP-Klasse 2 und WT – Klasse 3 an der DP Klasse 3. Darüber hinaus stellen die Richter die Aufgaben nach eigenem Ermessen zusammen.

VI. Leistungsbewertung und Prädikatsvergabe

  1.  Eigenschaften, die der Spaniel zeigen soll und die positiv in die Bewertung der Arbeit einfließen:
    (a) allgemeine Arbeitsfreude und Initiative
    (b) Finderwille und Ausdauer, vor allem beim Buschieren und in der Suche
    (c) Lenkbarkeit und Gehorsam
    (d) stilvolles Arbeiten und intelligentes Ausnutzen von Wind und Gelände
    (e) Apportierfreude – zügiges Bringen und Abgabe in die Hand des Hundeführers
    (f) Wasserfreude
    (g) Spurwille (Schleppe)
    (h) guter Nasengebrauch
    (i) Markierfähigkeit
  2. Fehler, die zum Prüfungsausschluss führen:
    (a) Kontrollverlust des Hundeführers; insbesondere unkontrollierbares Wildern und Hetzen von Wild
    (b) Lochen, hochgradiges Knautschen oder Eingraben der Dummys
    (c) hochgradige Schussscheue und hochgradige Wesensschwäche
  3. Fehler, die mit einer Null bewertet werden, aber nicht zum Prüfungsausschluss führen:
    (a) Weigerung, das Wasser anzunehmen und, wenn erforderlich, zu schwimmen
    (b) Tauschen von Dummys
    (c) Verweigern des Apports eines gefundenen Dummys
    (d) Weiterjagen mit Dummy im Fang
    (e) Nicht-Finden des Dummys/Nicht-Erfüllung der Aufgabe (z.B. Bringen der Dummys in der falschen Reihenfolge)
    (f) Einspringen, sofern der Hund nicht innerhalb weniger Meter gestoppt werden kann („controlled run-in“)
    (g) ständiges und anhaltendes Bellen und Schreien (Sichtlaut, Spurlaut, Startlaut sind erlaubt)
    (h) ein erneuter Ansatz („an den Fuß holen“) beim Einweisen in der Open
  4. Fehler, die zu einem Punkteabzug führen:
    (a) schlechter Apell des Hundes
    (b) lautes Führen des Hundeführers bei der Arbeit seines Hundes
    (c) übermäßiger Geländeverbrauch
    (d) langsames Arbeiten mit wenig Initiative
    (e) zögerliches Zurückkommen nach Finden des Dummys
    (f) das Dummy wird nicht in die Hand des Hundeführers abgegeben
    (g) anhaltendes Winseln (Sichtlaut, Spurlaut, Startlaut sind erlaubt)
    (h) zögerliche Wasserannahme
    (i) Lösen (Urin und Kot absetzen) in das Aufgabengebiet
    (j) Ablage des Dummys bzw. Ablage des Dummys und Schütteln vor der Abgabe des Dummys bei der Wasserarbeit (Ablage zur Griffverbesserung ist erlaubt)
    (k) übermäßige Abhängigkeit des Hundes von seinem Führer
    (l) erneutes Ansetzen auf der Schleppe
    (m) ein erneuter Ansatz beim Einweisen (Hund wieder „an den Fuß holen“) in Beginner und Novice
  5. Für jede Aufgabe können maximal 20 Punkten vergeben werden. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Summe der Punkte für die einzelnen Prüfungsfächer. Wird eine Aufgabe in der DP-Klasse 3 (Open) oder in einer der WT-Klassen mi t null Punkten abgeschlossen oder erreicht der Hund nicht mehr als die Hälfte der maximalen Ge samtpunktezahl, gilt di e Prüfung als nicht bestanden. In den DP-Klassen 1 (Beginner) und 2 (Novice) kann die Prüfung mit null Punkten in nicht mehr als einem Fach bestanden werden. In der DP-Klasse 2 (Novice) kann ein Hund, der das Wasser verweigert, nicht bestehen.
  6. Prädikatsvergabe bei DP:
    Klasse 1 (Beginner) – max. 80 Punkte:
    0 bis 40 Punkte: nicht bestanden
    41 bis 52 Punkte: bestanden
    53 bis 64 Punkte: gut
    65 bis 72 Punkte: sehr gut
    73 bis 80 Punkte: vorzüglich

    Klasse 2 (Novice) – max. 100 Punkte:
    0 bis 50 Punkte: nicht bestanden
    51 bis 64 Punkte bestanden
    65 bis 80 Punkte: gut
    81 bis 90 Punkte: sehr gut
    91 bis 100 Punkte: vorzüglich

    Klasse 3 (Open) – max. 100 Punkte:
    0 bis 50 Punkte: nicht bestanden
    51 bis 64 Punkte: bestanden
    65 bis 80 Punkte: gut
    81 bis 90 Punkte: sehr gut
    91 bis 100 Punkte: vorzüglich
  7. Bei WT richtet sich die Gesamtpunktzahl nach der Anzahl der gestellten Aufgaben. Bei WT ist eine Verschiebung der Prädikatsgrenzen je nach Schwierigkeit der Aufgabenstellung durch die Richter in Abstimmung mit dem Prüfungsleiter möglich.
  8. Wenn die Prädikatsgrenzen nicht im obigen Sinne (7) verschoben worden sind, werden bei WT die Prädikate wie folgt vergeben:
    0 bis 50 Prozentpunkte: nicht bestanden
    51 bis 64 Prozentpunkte: bestanden
    65 bis 80 Prozentpunkte: gut
    81 bis 90 Prozentpunkte: sehr gut
    91 bis 100 Prozentpunkte: vorzüglich
  9. Bei Punktegleichstand werden die ersten drei Plätze durch ein Stechen ermittelt, das von den Richtern frei zu gestalten ist. Ist aus Zeitgründen kein Stechen mehr möglich (Tageslicht), werden die Plätze nach dem Alter vergeben, wobei der jüngere Hund vor dem älteren zu reihen ist. Sollten Hund aus demselben Wurf antreten, hat die Hündin Vorrang gegenüber den Rüden. Ab dem vierten Platz werden die Teilnehmer ex aequo gereiht.

VII. Schlussbestimmungen:

  1. Zweifelsfällen, für die diese Prüfungsordnung keine eindeutige Regelung enthält, kommen für die Ausführung und Bewertung die Bestimmungen des gültigen FCI-Arbeitsreglements zur Anwendung.
  2. Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung 20.3.2020 in Kraft

social media